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Trading-Wissen

Optionen versteuern bei Interactive Brokers: Was Stillhalter in die Anlage KAP eintragen

Eine deutsche Bank zieht die Steuer auf Kapitalerträge gleich ab und schickt im Frühjahr eine Bescheinigung. Wer Optionen über Interactive Brokers handelt, bekommt beides nicht, und das gilt genauso für CapTrader, LYNX, ARMO und die anderen Anbieter, die auf der Plattform von Interactive Brokers arbeiten. Du musst selbst rechnen. In diesem Artikel erkläre ich, was das Finanzamt bei einem Stillhalter-Konto sehen will, an welchen Stellen die meisten Fehler passieren und wie wir im Club die Vorbereitung inzwischen übernehmen.

Das Wichtigste vorweg

Warum bei Interactive Brokers niemand für dich rechnet

Interactive Brokers führt die Konten seiner Kunden aus der EU in der Regel über eine Gesellschaft in Irland. Für das deutsche Finanzamt ist das ein ausländischer Broker, und ein ausländischer Broker behält keine Abgeltungsteuer ein, berücksichtigt keinen Freistellungsauftrag und stellt keine deutsche Jahressteuerbescheinigung aus. Viele Trader merken erst bei der ersten Steuererklärung, dass das auch für ihren deutschen Anbieter gilt. CapTrader, LYNX, ARMO, WH SelfInvest und andere sind sogenannte Introducing Broker: Sie betreuen dich, die Plattform, die Kontoführung und die Abrechnung kommen aber von Interactive Brokers. Steuerlich bist du damit in derselben Lage wie ein Kunde, der direkt dort eröffnet hat.

Die Folge: Du musst deine Kapitalerträge selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben, in der Anlage KAP. Erträge, von denen keine deutsche Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, musst du dort angeben. Verluste solltest du ebenfalls eintragen, auch in einem schlechten Jahr: Nur dann stellt das Finanzamt sie fest und verrechnet sie mit späteren Gewinnen.

Die Eckwerte für Privatanleger
WasWert
Abgeltungsteuer25 %, unabhängig vom sonstigen Einkommen
Mit Soli26,375 % (5,5 % Soli auf die 25 %), dazu gegebenenfalls Kirchensteuer
Sparer-Pauschbetrag1.000 € im Jahr, für Ehepaare gemeinsam 2.000 €
FormularAnlage KAP, bei Fonds zusätzlich Anlage KAP-INV

Ein Punkt zum Pauschbetrag: Er gilt einmal je Person, nicht je Bank. Hast du ihn per Freistellungsauftrag schon bei einer deutschen Bank verbraucht, bleibt für die Erträge aus dem IBKR-Konto nichts mehr übrig.

Es zählt der Euro, nicht der Dollar

Interactive Brokers zeigt für jede Position einen realisierten Gewinn in Dollar an. Diese Zahl ist nach amerikanischer Logik gerechnet und für die deutsche Steuer nicht zu gebrauchen. Das Finanzamt will jeden Vorgang einzeln in Euro sehen: den Kaufpreis zum Wechselkurs des Kauftags, den Verkaufserlös zum Kurs des Verkaufstags, die Prämie zum Kurs des Tages, an dem sie gutgeschrieben wurde. Maßgeblich ist der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.

Das hat eine Folge, die viele überrascht: Eine Aktie, die in Dollar mit null verkauft wird, kann in Euro einen Gewinn oder Verlust bringen, weil sich der Wechselkurs zwischen Kauf und Verkauf bewegt hat. Bei einem Depot mit Hunderten von Optionsgeschäften im Jahr weicht die Euro-Rechnung deshalb oft spürbar von dem ab, was die Kontoübersicht in Dollar zeigt.

Die zweite Grundregel heißt FIFO, „first in, first out“. Kaufst du dieselbe Aktie mehrmals und verkaufst nur einen Teil, gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft. Aussuchen kannst du es dir nicht. Deshalb braucht eine korrekte Rechnung nicht nur das Steuerjahr, sondern auch die Käufe aus den Jahren davor.

Die Prämie: Ertrag im Jahr des Zuflusses

Als Stillhalter verkaufst du eine Option und bekommst dafür die Prämie. Steuerlich ist sie eine Einnahme aus dem Stillhaltergeschäft, und zwar in dem Jahr, in dem sie auf dem Konto landet. Wann die Option verfällt, spielt dafür keine Rolle. Läuft sie wertlos aus, passiert steuerlich nichts mehr, die Prämie war schon Ertrag.

Beispiel: Short Put verfällt. Du verkaufst einen Put für 2,50 Dollar je Aktie, also 250 Dollar je Kontrakt. Der EZB-Kurs am Handelstag liegt bei 1,16 Dollar je Euro. Die Prämie ist damit 215,52 Euro wert, die Steuer darauf beträgt 56,84 Euro, sofern der Pauschbetrag schon ausgeschöpft ist. Fällig im Jahr des Verkaufs, nicht im Jahr des Verfalls.

Kaufst du die Option vor dem Verfall zurück, ist der Rückkaufpreis eine negative Einnahme: Er mindert die Prämie. War der Rückkauf teurer als die Prämie, entsteht ein Verlust. Das klingt harmlos, solange beides im selben Jahr passiert. Liegen Verkauf und Rückkauf in zwei verschiedenen Jahren, wird es unangenehm.

Die Jahreswechsel-Falle. Im Dezember 2026 verkaufst du einen Call für 500 Euro Prämie. Im Januar 2027 kaufst du ihn für 800 Euro zurück. Unter dem Strich hast du 300 Euro verloren. Für 2026 versteuerst du trotzdem 500 Euro Ertrag, also 131,88 Euro Steuer. Die 800 Euro Rückkauf zählen erst 2027 als Verlust. Wer im Dezember viele Positionen eröffnet, die erst im neuen Jahr enden, zahlt im alten Jahr Steuer auf Geld, das er vielleicht nie behält.

Assignment, Spreads und Barausgleich

Wird ein Short Put ausgeübt, kaufst du die Aktien zum Strike. Wird ein Covered Call ausgeübt, verkaufst du sie zum Strike. In beiden Fällen bleibt die Prämie ein eigener Ertrag. Sie senkt weder den Kaufpreis der angedienten Aktien noch erhöht sie den Verkaufspreis der gelieferten. Für die Rechnung im Kopf ist das ungewohnt, denn auf dem Konto gehört beides zusammen.

Beispiel: Assignment beim Short Put. Short Put mit Strike 50 Dollar, Prämie 1,50 Dollar je Aktie. Du wirst angedient und kaufst 100 Aktien für 5.000 Dollar. Später verkaufst du sie für 46 Dollar, also 4.600 Dollar. Auf dem Konto fehlen am Ende 250 Dollar. Steuerlich sind es zwei Vorgänge: 150 Dollar Prämie im allgemeinen Topf, sofort steuerpflichtig, und 400 Dollar Aktienverlust im Aktientopf. Den Aktienverlust kannst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Hast du keine, zahlst du auf die Prämie Steuer, obwohl du insgesamt im Minus bist. Wer das Wheel handelt, sollte das kennen.

Spreads werden nicht als eine Position behandelt, sondern Bein für Bein. Beim Bull Put Spread ist der verkaufte Put ein Stillhaltergeschäft, der gekaufte Put ein Termingeschäft. Beide landen im selben Topf, deshalb gleicht sich das im Ergebnis aus. Für die Rechnung heißt es trotzdem: jedes Bein mit eigenem Datum, eigenem Kurs, eigenem Ergebnis.

Indexoptionen wie SPX oder XSP werden in bar abgerechnet. Endet ein verkaufter Put im Geld, zahlst du den Barausgleich. Die Prämie bleibt Ertrag, der Barausgleich ist ein eigener Verlust aus einem Termingeschäft. Auch das gehört in den allgemeinen Topf. Bei Long-Optionen ist es spiegelbildlich: Verkaufst du sie, zählt Erlös minus Kaufpreis; verfallen sie wertlos, ist der volle Kaufpreis ein Verlust, den das Finanzamt anerkennt.

Zwei Verlusttöpfe und das Ende der 20.000-Euro-Grenze

Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet, aber nicht alle mit allen. Es gibt zwei Töpfe:

Wer schon länger handelt, kennt noch einen dritten Topf: Verluste aus Termingeschäften durften früher nur bis 20.000 Euro im Jahr verrechnet werden. Diese Grenze gibt es nicht mehr. Das Jahressteuergesetz 2024 hat sie gestrichen, und zwar für alle Steuerjahre, die noch offen sind. Verluste aus Optionen gleichen heute Prämien, Dividenden und Zinsen in voller Höhe aus. Wer in einer Software oder einer alten Tabelle noch mit der Grenze rechnet, rechnet falsch.

Die Töpfe füllst du nicht selbst. Du gibst Gewinne und Verluste getrennt an, das Finanzamt verrechnet sie, auch mit Erträgen von anderen Banken und mit Verlusten aus den Vorjahren.

Das Dollar-Konto: Gewinne ohne Rücktausch

Für das Finanzamt ist ein Dollar-Guthaben ein eigenes Wirtschaftsgut. Du schaffst Dollar an, wenn Geld auf das Dollar-Konto kommt, durch Umtausch, Prämie, Dividende oder Verkaufserlös. Du gibst Dollar ab, wenn Geld abgeht, und zwar auch dann, wenn du damit nur eine US-Aktie kaufst oder eine Option zurückkaufst. Hat sich der Kurs dazwischen bewegt, entsteht ein Währungsgewinn oder -verlust. Auch hier gehen die zuerst eingegangenen Dollar zuerst wieder ab.

Beispiel: Währungsgewinn ohne Rücktausch. Du tauschst 10.000 Euro bei einem Kurs von 1,16 und bekommst 11.600 Dollar. Monate später kaufst du mit 10.000 Dollar davon Aktien, der Kurs steht jetzt bei 1,08. Beim Eingang waren diese 10.000 Dollar 8.620,69 Euro wert, beim Abgang 9.259,26 Euro. Das ergibt einen Währungsgewinn von 638,57 Euro und 168,42 Euro Steuer, obwohl kein einziger Dollar in Euro zurückgetauscht wurde.

Zur Einordnung gibt es zwei Lesarten. Verzinste Fremdwährungsguthaben gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung als Kapitalanlage, Gewinne daraus gehören in die Anlage KAP, ohne Haltefrist. Unverzinste Guthaben fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte mit einem Jahr Haltefrist und gehören in die Anlage SO. Konten bei Interactive Brokers sind verzinst oder können es sein. Die vorsichtige Lesart behandelt deshalb alle Dollar-Bewegungen als Kapitalertrag. Für dein Konto kann eine steuerberatende Person das anders entscheiden.

Dividenden und Quellensteuer

Viele Länder behalten von einer Dividende schon Steuer ein, bevor sie bei dir ankommt. Diese Quellensteuer darfst du in Deutschland anrechnen, aber nur bis zu dem Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land vorsieht. Bei US-Aktien sind das 15 Prozent, vorausgesetzt, das Formular W-8BEN liegt vor; Interactive Brokers fragt es bei der Kontoeröffnung ab. Von den deutschen 25 Prozent bleiben dann noch 10 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen kommst du auf 25,55 Prozent.

Was über den Abkommenssatz hinaus einbehalten wird, rechnet Deutschland nie an. Bei Schweizer Aktien etwa werden 35 Prozent einbehalten, anrechenbar sind 15. Den Rest gibt es nur auf Antrag beim ausländischen Finanzamt zurück. Und die Anrechnung geht nur so weit, wie in Deutschland überhaupt Steuer anfällt. Liegt der allgemeine Topf im Minus, verpufft sie, ins nächste Jahr wandert sie nicht mit.

Welche Zahl in welche Zeile gehört

Für ein typisches Stillhalter-Konto bei Interactive Brokers reichen im Vordruck 2025 fünf Zeilen der Anlage KAP. Die Zeilennummern ändern sich gelegentlich, im Zweifel zählt der Text der Zeile.

Anlage KAP 2025, ausländische Kapitalerträge
ZeileWas hineingehört
19Alle ausländischen Kapitalerträge zusammen, Gewinne minus Verluste: Prämien, Optionen, Aktien, Dividenden, Zinsen, Währung
20Davon Gewinne aus Aktienverkäufen
22Davon Verluste ohne Aktien, etwa teure Rückkäufe, verfallene Long-Optionen, Barausgleich, Währungsverluste
23Davon Verluste aus Aktienverkäufen
41Anrechenbare ausländische Quellensteuer in Euro

Die Zeilen 20, 22 und 23 sind Teile von Zeile 19, keine zusätzlichen Beträge. Du trägst sie trotzdem einzeln ein, damit das Finanzamt die Töpfe richtig füllen kann. Verluste stehen dort ohne Minuszeichen. Kosten rund um das Trading, also Marktdaten, Software, Sollzinsen für Margin oder Clubbeiträge, kannst du nicht abziehen; sie sind mit dem Pauschbetrag abgegolten. Kommissionen zählen dagegen beim jeweiligen Geschäft mit: Sie erhöhen den Kaufpreis oder mindern Erlös und Prämie.

Die häufigsten Fehler

Woran Steuererklärungen von IBKR-Kunden am häufigsten scheitern

  1. Den Gewinn in Dollar aus der Kontoübersicht übernommen. Das Finanzamt will Euro, Buchung für Buchung, zum EZB-Kurs des jeweiligen Tages.
  2. Nur das Steuerjahr betrachtet. Für FIFO bei Aktien und Dollar braucht die Rechnung die Käufe aus den Vorjahren, am besten alle Jahre seit Kontoeröffnung.
  3. Prämie und Aktie verrechnet. Beim Assignment bleibt die Prämie ein eigener Ertrag, die Aktie ein eigenes Geschäft in einem anderen Topf.
  4. Positionen über den Jahreswechsel vergessen. Die Prämie gehört ins Jahr des Verkaufs, der Rückkauf ins Jahr des Rückkaufs.
  5. Währungsgewinne übersehen. Sie entstehen auch, wenn nie in Euro zurückgetauscht wird.
  6. Zu viel Quellensteuer eingetragen. In Zeile 41 gehört nur der anrechenbare Teil.
  7. Noch mit der 20.000-Euro-Grenze gerechnet. Sie ist gestrichen, Optionsverluste zählen voll.

Wer das alles von Hand aus den Kontoauszügen zusammensetzt, sitzt bei einem aktiven Stillhalter-Konto tagelang daran. Wer es einem Steuerberater gibt, bezahlt ihn für genau diese Fleißarbeit. Deshalb haben wir im Club ein eigenes Werkzeug dafür gebaut.

Wie der Club bei der Steuervorbereitung hilft

Seit Oktober 2026 gibt es im Club-Intranet die Steuervorbereitung, als Beta. Sie ist für genau die Konten gebaut, um die es in diesem Artikel geht: Interactive Brokers und die Anbieter auf derselben Plattform. Das Rechenwerk haben wir selbst geschrieben, Regel für Regel aus dem Einkommensteuergesetz, dem BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer und der Anleitung zur Anlage KAP. Der Ablauf hat drei Schritte:

Gerechnet wird alles, was in diesem Artikel vorkommt: Prämien, Rückkäufe und Verfall, Assignment mit getrennter Prämie, Barausgleich bei Indexoptionen, Spreads Bein für Bein, Positionen über den Jahreswechsel, Aktien nach FIFO, Dividenden mit Quellensteuer je Land, Zinsen und die Währungsgewinne auf dem Dollar-Konto. Jede Buchung wird mit dem EZB-Kurs ihres Tages umgerechnet. Der Steuerbericht zeigt nicht nur die Endzahlen, sondern ihre Herleitung: das Ergebnis je Aktie und je Optionsserie, die Quellensteuer je Staat, einen Abgleich mit dem Kontoauszug von Interactive Brokers und Einzelnachweise bis zum einzelnen Kauf. Damit kannst du die Zahlen selbst nachvollziehen oder sie deinem Steuerberater geben, der dann prüft statt sortiert.

Was das Werkzeug nicht sicher einordnen kann, rechnet es nicht stillschweigend, sondern meldet es als Prüfhinweis: eine Aktie, die von einem anderen Broker eingeliefert wurde und deren Kaufpreis im Export fehlt, ein fehlendes Vorjahr, eine Kapitalmaßnahme. Für eingelieferte Aktien kannst du die Kaufdaten selbst nachtragen. Daneben steht im Club die Seite Steuerwissen, die die Regeln mit Beispielen erklärt, ausführlicher als dieser Artikel.

Was die Steuervorbereitung heute noch nicht kann, und was sie nicht ist. Fonds und ETFs (Anlage KAP-INV), Futures und CFDs werden erkannt und gemeldet, aber noch nicht gerechnet. Unterstützt werden die Steuerjahre ab 2025. Geprüft habe ich den Rechner an echten Konten, auch an meinen eigenen, gegen einen etablierten kommerziellen Steuerreport; bei einem meiner Konten stimmten alle 342 Positionen ohne Abweichung überein. Trotzdem ist es eine Beta, und dein Depot kann einen Fall enthalten, den sie noch nicht kennt. Kommt dir ein Wert falsch vor, meldest du ihn mit einem Klick, und ich prüfe jede Meldung. Eine Steuerberatung ersetzt das Werkzeug nicht. Es nimmt dir die Rechenarbeit ab, die Verantwortung für die Erklärung bleibt bei dir.

Thorsten Eberhart
Über den Autor

Thorsten Eberhart ist Vollzeit-Trader aus Düsseldorf und erwirtschaftet sein Einkommen mit dem Optionshandel — überwiegend Stillhalterstrategien mit Fokus auf Risikomanagement. Er betreibt Options4Winners und den gleichnamigen YouTube-Kanal.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Er ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch eine steuerberatende Person. Er beschreibt die allgemeinen Regeln für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland, Rechtsstand Oktober 2026, Vordruck Anlage KAP 2025. Zeilennummern und Regeln können sich ändern. Alle Beispiele sind gerundet und ohne Kirchensteuer und Gebühren gerechnet; die Wechselkurse sind angenommen.